Waffenrecht

Das Waffenrecht regelt, wer Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben darf.

Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft.

Das Waffengesetz von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch zwei neue Gesetze abgelöst: das Waffengesetz und das Beschussgesetz. Eine Novellierung des Waffenrechts ist zum 25. Juli 2009 in Kraft getreten. Das Waffengesetz dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und regelt den Umgang mit Waffen und Munition, d.h. Erwerb, Besitz und Führen sowie Herstellung und Handel. Das Beschussgesetz dient der Verwendungssicherheit von Waffen und Munition.

Darüber hinaus wurden mit dem neuen Recht die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, erhöht. Die Aufbewahrungsregelungen wurden verschärft, bestimmte Waffen, die vorwiegend im gewaltbereiten Milieu verwendet wurden, wurden verboten und die Verwendung von Gas- und Schreckschusswaffen wurde stärker reglementiert.

Im Beschussgesetz sind die Belange der Produktsicherheit – insbesondere die Prüfung und Zulassung – von Schusswaffen, Munition und sonstigen Waffen zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung geregelt. (Text: BMI)

 

Informationen zum Herunterladen:

Leitfaden für das Verhalten in Krisenfällen

Aufbewahrung von Waffen

Hinweise zur Kontrolle der Aufbewahrung

DSB Tresor Poster

DSB Tresor Brief (alt aber interessant)

 

Das Vor­ha­ben „Na­tio­na­les Waf­fen­re­gis­ter“

Zum 1. Januar 2013 wurde in Deutschland ein Nationales Waffenregister eingerichtet.
NWR logo

Hierdurch wurden wesentliche Informationen zu erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland , deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen erstmalig bundesweit elektronisch in einem Register erfasst. Hierdurch konnte ein Modernisierungsschub für die Waffenverwaltung und eine grundlegende Verbesserung der Nutzbarkeit vorhandener Informationen erreicht werden. Ziel des Vorhabens war und ist es, die Kerninformationen der bislang sehr heterogen strukturierten deutschen Waffenrechtsverwaltung aufzubereiten und in ein einheitliches nationales computergestütztes System zu überführen. Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe ist nun nachvollziehbar:

wer Besitzer der Waffe ist
seit wann er die Waffe besitzt und
wo bzw. von wem sie erworben wurde.
(Text: BMI)

Bildquellen

  • NWR logo: Bildrechte beim Autor