Schießstandrichtlinien

Bauliche Bestimmungen und sicherheitstechnische Anforderungen, aber auch schießsportliche Vorgaben für Schießstände ergeben sich aus den „Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen“ (Schießstand-Richtlinien).

Die kompletten Schießstand – Richtlinien, Ausgabe 01/1995, in der Fassung 01/2000, können gegen Entgelt im DSB-Shop bestellt werden, die Ergänzungsblätter zur teilweisen Neufassung der Schießstand – Richtlinien 01/2000 erhalten Sie kostenlos über die Geschäftsstelle des DSB.

Für die sicherheitstechnischen Anforderungen an zivile Schießstätten sind gemäß Nr. 44.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) in der Fassung vom 29.11.1979 diese Schießstand – Richtlinien maßgeblich.

Bereits bei der Planung von Schießständen sollten diese Richtlinien herangezogen werden; es empfiehlt sich zudem die Einschaltung eines Schießstandsachverständigen. Die in der jeweiligen Region tätigen Sachverständigen lassen sich über die zuständigen Waffenrechtsbehörden erfragen. Sicherheitstechnische Abnahmen von neu errichteten Schießstätten und die Regelüberprüfungen bestehender Schießstände werden in der Regel von anerkannten Schießstandsachverständigen durchgeführt.

 

Schießstandrichtlinie_23Juli2012_BAnzAT_23Okt2012

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